Non-Immigration Visa Arten

Übersicht zu den Non-Immigration Visa Arten 

Im Zusammenhang mit einer Einreise in die USA stehen mehrere Visa-Varianten zur Verfügung. Personen, die dauerhaft in den USA leben und arbeiten möchten, werden sich sicherlich bemühen, ein Visum zu erhalten, das dauerhaft gilt.

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Daneben gibt es jedoch auch eine Reihe von zeitlich befristeten Visa, die ermöglichen, für einen festgelegten Zeitraum in den USA tätig zu werden.

In aller Regel wird hierfür ein US-amerikanischer Arbeitgeber benötigt, der die Funktion eines Sponsors übernimmt und eine entsprechende Petition bei den Behörden einreicht.

Auf dieser Grundlage kann dann ein temporäres Arbeitsvisum beantragt werden. Die temporären Visa werden als Non-Immigration Visa bezeichnet.    

Und hier eine Übersicht über die unterschiedlichen Klassifikationen:

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H-1B wird für Fachberufe erteilt, die einen spezifischen Hochschulabschluss sowie die praktische und theoretische Anwendung fachspezifischer Kenntnisse voraussetzen.

Der Antragssteller muss dabei eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitsministerium vorlegen. Durch ein H-1B-Visum ist dann auch die Mitwirkung an Forschungs- und Entwicklungsprojekten auf Regierungsebene sowie an Projekten des Verteidigungsministeriums möglich.

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H-2A wird für zeitlich befristete oder saisonale Tätigkeiten im Bereich der Landwirtschaft vergeben, H-2B für befristete Tätigkeiten außerhalb der Landwirtschaft. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine vom Arbeitsministerium ausgestellte, befristete Arbeitserlaubnis.

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H-3 wird an Auszubildende in nichtakademischen und nichtmedizinischen Bereichen vergeben. Außerdem wird H-3 erteilt, wenn ein Praktikum im Zusammenhang mit der Erziehung behinderter Kinder absolviert wird.

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L1 wird erteilt, wenn ein Mitarbeiter als Manager, leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft firmenintern in eine andere Filiale, ein angeschlossenes Unternehmen, innerhalb der Muttergesellschaft oder in eine Tochtergesellschaft versetzt wird.

Voraussetzung ist dabei, dass der Mitarbeiter während der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr lang ununterbrochen im Ausland für den Arbeitgeber tätig war. Die Angehörigen des Mitarbeiters erhalten das Visum L2.

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O-1 können Personen erhalten, die sich durch herausragende Leistungen und Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Geschäftswesen, Erziehung, Kunst, Sport oder Film kennzeichnen.

Begleitpersonen, die im Hinblick auf sportliche oder künstlerische Darbietungen bei einer Veranstaltung assistieren, können das Visum O-2 erhalten.

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P-1 erhalten international anerkannte Sportler, Mannschaften oder Unterhaltungskünstler.

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P-2 gilt für Künstler und Mitwirkende der Unterhaltungsbranche als Teilnehmer eines Austauschsprogramms, das eine Aufführung vorsieht. Für besondere, kulturell einmalige Darbietungen von Künstlern und Entertainern ist das Visum P-3 vorgesehen.

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Q-1 erhalten Personen, die an einem internationalen Kulturaustauschprogramm teilnehmen. Die Absicht des Programms muss dabei darin liegen, dass die Teilnehmer über die Geschichte, die Kultur und die Traditionen ihres Heimatlandes informieren und das Programm eine praktische Ausbildung oder Tätigkeit ermöglicht.

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