Aktuelle Übersicht der Visa-Arten und Typen
Je nach Dauer und Zweck des Aufenthaltes muss für die Einreise in die USA ein Visum beantragt werden. Dabei gibt es mehrere Arten von Visa, die sich grundsätzlich in zwei Gruppen einteilen lassen, nämlich einerseits in:
– Nichteinwanderungsvisa
– die Nonimmigrant Visa
– Einwanderungsvisa
– die Immigrant Visa
Hierzu eine Übersicht:
· Das Visa Waiver Programm.
Handelt es sich lediglich um eine reine Urlaubsreise, um eine Geschäftsreise, die beispielsweise dem Besuch einer Messe oder eines Kongresses dient, oder wenn die USA lediglich als Transitland genutzt werden, ist die Einreise in die USA auch ohne Visum möglich.
Allerdings beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage, eine Verlängerung ist nicht möglich. An Bord des Flugzeuges wird ein Formular ausgehändigt, das bei der Ausreise zurückgegeben werden muss.
· B-Visa.
Hierunter fallen alle Besuchervisa, die beantragt werden müssen, wenn die Reisedauer länger ist als 90 Tage oder wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme am Visa Waiver Programm nicht erfüllt sind. Dabei muss das Visum durch persönliches Vorsprechen in den Botschaften in Frankfurt am Main oder Berlin beantragt werden, ein schriftlicher Antrag ist nur für Personen möglich, die jünger sind als 14 Jahre oder älter als 59 Jahre.
Ein B-Visum gilt im Regelfall für eine Aufenthaltsdauer von 180 Tagen für Touristen und Geschäftsreisende, eine Verlängerung, die beim zuständigen Servicecenter der Einwanderungsbehörde beantragt werden muss, ist aber grundsätzlich möglich.
· H-Visa.
Bei den H-Visa handelt es sich um zeitlich begrenzte Arbeitsvisa für Akademiker, qualifizierte Arbeitnehmer oder Trainees. Voraussetzung ist entweder eine entsprechende Berufsaubildung oder Berufserfahrung, die Visa werden vom amerikanischen Arbeitgeber beantragt. Das H1-B-Visum für Akademiker gilt für maximal sechs Jahre, eine Umwandlung in eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber die Stelle nachweislich nicht mit einem US-Bürger besetzen kann.
Das H2-B-Visum für qualifizierte Arbeitskräfte sieht eine Aufenthaltsdauer von maximal drei Jahren vor, die dabei jährlich verlängert wird, auch hier ist eine Greencard möglich, wenn es nachweislich keinen amerikanischen Arbeitnehmer gibt, durch den die Stelle besetzt werden kann. Das H-3-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt bis maximal 24 Monaten, wird allerdings nur dann genehmigt, wenn es das entsprechende Trainee-Programm in dieser Form im Heimatland nachweislich nicht gibt.
· L-Visa.
Diese kommen zum Tragen, wenn Mitarbeiter in US-Filialen entsendet werden. Das Visum wird vom Arbeitgeber vor Ort beantragt und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal sieben Jahren, bei neugegründeten Unternehmen bis maximal drei Jahren.
· E-Visa.
Diese Visa werden an Personen oder Firmen vergeben, die entweder Handel mit den USA betreiben oder als Investoren, etwa durch die Gründung oder den Kauf eines Unternehmens, in die USA einreisen. Diese Visa sind grundsätzlich unbegrenzt verlängerbar.
· Weitere Visa sind das O-1-Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, das P-Visum für Sportler und Künstler sowie das R-1-Visum für Mitarbeiter von Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften.
· Das F-1-Visum gilt für Schüler und Studenten, wobei es nur dann vergeben wird, wenn die Finanzierung des Studiums sowie der Lebenshaltungskosten durch Eigenmittel oder Stipendien sichergestellt ist. Das J-1-Visum kommt bei Praktika, Schüleraustauschen und AuPair-Programmen zum Einsatz.
· Einwanderungsvisa.
Der wichtigste Schritt im Zusammenhang mit der Auswanderung in die USA ist die Beantragung einer Greencard, die die zeitlich unbegrenzte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung darstellt. Um eine Einwanderungserlaubnis zu bekommen, gibt es mehrere Möglichkeiten.
– Die übliche Vorgehensweise ist die Teilnahme an der Greencard-Lottery, daneben haben bestimmte Personen die Möglichkeit, eine Greencard zu erhalten. Hierzu gehören Personen von nationalem Interesse für die USA, beispielsweise Sportler, Forscher und Wissenschaftler, Akademiker und qualifizierte Arbeitskräfte sowie Investoren.
Daneben können die Eltern, Kinder und Geschwister von US-Bürgern sowie unverheiratete Kinder von Greencard-Inhabern eine Greencard beantragen. An Ehepartner von US-Bürgern oder Greencard-Inhabern wird nach entsprechender Bearbeitungszeit dann eine Greencard vergeben, wenn der Antragssteller ein ausreichend hohes Einkommen erzielt.
Mehr Anleitungen und Tipps zum Auswandern und den USA:
- Vorbereitungen für eine Reise in die USA
- Infos zum Schulsystem in den USA
- Anleitung – Verlängern der Greencard
- Greencard Definition
- Merkwürdige Gesetze in den USA
- USA Anmeldung
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