Verwandte und Ehepartner von Greencard-Inhabern

Verwandte und Ehepartner von Greencard-Inhabern 

Um dauerhaft in die USA auswandern und dort leben und arbeiten zu können, bedarf es der Greencard als dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.

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Allerdings ist die Greencard häufig mit Hürden und vielen Auflagen verbunden, die es zunächst zu erfüllen gilt, wobei die Kriterien und Anforderungen, die an die Antragssteller gestellt werden, einige Unterschiede aufweisen.

So können besonders qualifizierte Personen beispielsweise verhältnismäßig einfach eine Einwanderungserlaubnis erhalten, auch wenn sie kein Arbeitsverhältnis vorweisen können. Daneben besteht auch für Verwandte und Ehepartner von US-Bürgern und Greencard-Inhabern die Möglichkeit, eine Greencard zu beantragen und damit dauerhaft in die USA einzureisen.

Hier dazu eine Übersicht:

 •        Verwandte von US-Bürgern.

Grundsätzlich möglich ist die Einwanderung für Eltern, Kinder und Geschwister von US-Bürgern, die in den USA leben. Die Voraussetzungen sind hierbei, dass es sich um minderjährige Kinder oder um Kinder handelt, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht verheiratet sind. Ebenso wie Ehepartner erhalten diese ihre Einwanderungsgenehmigung in aller Regel innerhalb von zwölf Monaten.

Auch Stiefkinder und Stiefeltern dürfen einwandern, sofern das Verwandtschaftsverhältnis zustande kam, bevor das Kind das 18. Lebensjahr erreichte. Sind die Kinder älter als 21 Jahre oder verheiratet, kann ebenfalls eine Einreisegenehmigung beantragt werden, die Bearbeitungszeit verlängert sich jedoch deutlich. Geschwister von US-Bürgern erhalten im Regelfall auch eine Greencard, allerdings kann die Bearbeitungszeit bis zu zwölf Jahre dauern.

Die Anträge werden von den US-Behörden in verschiedene Gruppen eingeteilt, nämlich in die First Preference bei unverheirateten Kindern von US-Bürgern, in die Third Preference bei verheirateten Kindern und in die Fourth Preference bei Geschwistern. Unberücksichtigt bleiben dabei die Anträge von Großeltern und Enkelkindern, Onkeln, Tanten und deren Kindern sowie von anderen Verwandten.

•        Verwandte von Greencard-Inhabern.

Verfügt ein Einwanderer über eine Greencard, kann er lediglich eine Gruppe von Verwandten in die USA nachholen, nämlich seine unverheirateten Kinder.

Bereits verheiratete Kinder, die Eltern oder Geschwister können über den Greencard-Inhaber keine eigene Greencard beantragen. Allerdings ändert sich dies, wenn der Greencard-Inhaber die US-Staatsbürgerschaft beantragt, was nach fünf Jahren möglich ist. Für die Anträge von unverheirateten Kindern von Greencard-Inhabern gilt die Second Preference.

•        Ehepartner von Greencard-Inhabern und US-Bürgern.

Unabhängig davon, ob es sich um einen US-Bürger oder einen Greencard-Inhaber handelt, gilt, dass beide eine Einreisegenehmigung für den Ehepartner stellen können. Ehepartner von US-Bürgern erhalten die Genehmigung im Regelfall innerhalb von einem Jahr, bei Ehepartnern von Greencard-Inhabern kann die Wartezeit bis zu fünf Jahre betragen.

In beiden Fällen setzt die Genehmigung allerdings voraus, dass das Einkommen des Antragsstellers eine ausreichende Höhe aufweist.

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Thema: Verwandte und Ehepartner von Greencard-Inhabern

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