Übersicht zu den berufsbedingten Einwanderungsvisa

Übersicht zu den berufsbedingten Einwanderungsvisa 

Neben der Greencard und einem Einwanderungsvisum, das aufgrund der Verwandtschaftsverhältnisse vergeben wird, gibt es in den USA auch berufsbedingte Einwanderungsvisa.

Von diesen Visa, die in die Visumklasse E gehören, werden jedes Jahr rund 140.000 Visa erteilt. 

Um ein solches Visum zu erhalten, muss der Auswanderer einer Berufsgruppe angehören, die in den USA sehr gefragt ist, besondere Leistungen in seinem Arbeitsbereich vorweisen können oder bestimmten kirchlichen oder internationalen Organisationen angehören.

Zudem werden berufsbedingte Visa vergeben, wenn der Einwanderer eine bestimmte Mindestsumme investiert und dadurch mindestens zehn neue Arbeitsplätze in den USA schafft. Vor der Beantragung eines E-Visums ist es jedoch in jedem Fall sinnvoll, sich von einer Auswanderungsstelle beraten zu lassen, die nicht nur weitere Informationen geben kann, sondern auch die Voraussetzungen kennt und abschätzen kann, ob die vorhandenen Qualifikationen ausreichen.

Als Alternative zu einem Einwanderungsvisa kann zudem auch ein zeitlich befristetes Arbeitsvisum in Frage kommen, das in die Gruppe der H-Visa gehört.

Hier nun aber eine Übersicht zu den berufsbedingten Einwanderungsvisa:

1.       EB-1 Priority workers.

Dieses Visum erhalten Einwanderer, die besondere Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport aufweisen oder in diesen Bereichen besondere Leistungen erzielt haben.

Zudem wird ein solches Visum an herausragende Forscher, Wissenschaftler und Professoren vergeben sowie an Einwanderer, die einen Managerposten in einem amerikanischen Unternehmen bekleiden.

In diesem Fall muss das Visum allerdings von dem jeweiligen Unternehmen beantragt werden.

2.       EB-2 Professionals with advanced degrees or persons with exceptional ability.

Ein solches Visum erhalten Einwanderer, die besondere Fertigkeiten in den Arbeitsbereichen Wissenschaft, Kunst und Wirtschaft mitbringen sowie Einwanderer, die in Berufen tätig sind, die mindestens einen Bachelor-Abschluss erfordern.

Außerdem wird dieses Visum an Ärzte vergeben, die in medizinisch unterversorgten Gebieten der USA praktizieren werden.

3.       EB-3 Skilled oder professional workers.

Dieses Visum können solche Einwanderer beantragen, für die ein EB-1- oder EB-2-Visum nicht in Frage kommt, sowie allgemein Einwanderer mit oder ohne Berufsbildung.

Dies klingt nun zunächst, als ob nahezu alle Arbeitnehmer die Chance auf ein EB-3-Visum hätten, allerdings ist dies nicht der Fall.

Um das Visum zu erhalten, muss der künftige Arbeitgeber gegenüber den Einwanderungsbehörden begründen, weshalb gerade dieser Einwanderer ein Einwanderungsvisum erhalten sollte.

4.       EB-4 Special Immigrants.

Einwanderer, die über eine Kirche, einen kirchlichen Dienst oder bestimmte internationale Organisationen in die USA auswandern, können dieses Visum erhalten.

Außerdem wird das Visum auch an Einwanderer vergeben, die für die US-Regierung im Ausland tätig sind oder waren.EB-5 Immigrant Investors.

Dieses Visum können Einwanderer erhalten, die eine bestimmte Mindestsumme, die sich je nach Region und der dort bestehenden Beschäftigungsquote zwischen 500.000 und einer Million US-Dollar bewegt, in die Wirtschaft investieren und Arbeitsplätze auf dem US-amerikanischen Arbeitsmarkt schaffen werden.

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