Heiraten in den USA
Die USA sind nicht nur ein beliebtes Ziel vieler Auswanderer, sondern auch zahlreicher Heiratswilliger. Allen voran steht hier Las Vegas im Bundesstaat Nevada.
Hier ist es nicht nur möglich, aus einem riesigen Angebot genau die Zeremonie auszuwählen, die den Wünschen und Vorstellungen entspricht, sondern die Hochzeit an sich kann schon zu regelrechten Schnäppchenpreisen vollzogen werden.
Hinzu kommt, dass es verhältnismäßig unkompliziert ist, in den USA zu heiraten.
Natürlich muss die Hochzeit nicht unbedingt in Las Vegas stattfinden und auch beispielsweise Reno, San Francisco, New York oder Strände in Florida oder auf Hawaii haben durchaus ihren Reiz. Steht der Ort des Geschehens fest, sollte sich das Paar beim zuständigen Generalkonsulat des Bundesstaates nach den konkreten und aktuellen Bestimmungen erkundigen.
Da aber Las Vegas unumstritten die Nummer 1 unter den Zielen zum Heiraten in den USA ist, hier eine Übersicht über die Voraussetzungen und den Ablauf für eine Hochzeit in Las Vegas:
Inhalt
• Heiratserlaubnis – marriage license
Das gesetzliche Mindestalter ist auf 18 Jahre festgelegt. Heiratswillige, die noch keine 18 Jahre alt sind, können zwar grundsätzlich ebenfalls heiraten, benötigen dann aber die Zustimmung der Eltern oder eines Vormundes.
Die Zustimmung kann persönlich erteilt werden, wenn die Heiratserlaubnis, die marriage license, beantragt wird, oder als eidesstattliche Erklärung schriftlich vorgelegt werden. Cousins und Cousinen ersten Grades können in Las Vegas nicht heiraten.
• Reisepass, Scheidungs- oder Sterbeurkunde
Um heiraten zu können, reicht es aus, den gültigen Reisepass vorzulegen, Personenstandsurkunden wie beispielsweise die Geburtsurkunde sind nicht notwendig.
Waren einer oder beide Brautleute schon einmal verheiratet, muss jedoch die entsprechende Scheidungs- oder Sterbeurkunde vorgelegt werden, aus der hervorgeht, wann, wo und weshalb die Ehe aufgelöst wurde.
Die Brautleute suchen das Marriage License Bureau auf und beantragen dort die Heiratserlaubnis. Wird diese erteilt, müssen die Gebühren bar vor Ort bezahlt werden und danach steht der Eheschließung nichts mehr im Wege.
• Standesbeamter – Commissioner of Civil Marriages
Die Eheschließung führt entweder ein Standesbeamter, ein Commissioner of Civil Marriages, oder eine staatliche befugte Person in einer der vielen wedding chapels durch.
Die Gestaltung der Zeremonie wird als Komplettpaket angeboten oder kann je nach Wünschen und Geldbeutel selbst zusammengestellt werden.
Grundsätzlich wird mindestens ein Trauzeuge benötigt, allerdings kann hierfür jede beliebige Person einspringen. Die Eheschließung ist rechtskräftig, wobei es in Nevada keinen Unterschied macht, ob es sich um eine zivile oder eine religiöse Trauung handelt.
• Heiratsurkunde – certified copy of the marriage certificate
Die Hochzeit ist auch in Deutschland gültig, wenn beide Ehepartner die Voraussetzungen für eine Eheschließung auch in Deutschland erfüllen und die Eheschließung formwirksam nach dem Recht des Bundesstaates Nevada erfolgte.
Um Verzögerungen bei der Anerkennung der Heiratsurkunde in Deutschland zu vermeiden, sollten die Eheleute eine standesamtliche Heiratsurkunde, eine certified copy of the marriage certificate, beantragen, die an gleicher Stelle ausgegeben wird wie die Heiratsgenehmigung.
Die Bescheinigung, die bei der Eheschließung ausgehändigt wird, ist nämlich lediglich eine Bescheinung, aber keine Urkunde. Infolge des Haager Übereinkommens muss die Kopie der Heiratsurkunde eine Apostille als Beglaubigungsvermerk der amerikanischen Stelle enthalten.
Sofern in Deutschland ein Familienstammbuch angelegt werden soll, ist es sinnvoll, außerdem eine beglaubigte Kopie der Heiratserlaubnis zu beantragen und diese dem deutschen Standesbeamten vorzulegen.
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Thema: Heiraten in den USA
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