Bewerben im Ausland – Infos und Tipps
Die einen gehen für einen bestimmten Zeitraum oder für immer ins Ausland, weil sie dort beruflich durchstarten möchten. Sie wandern also in erster Linie der Arbeit und der damit verbundenen Karrierechancen wegen aus.
Die anderen haben andere Gründe, die sie dazu veranlassen, hier ihre Zelte abzubrechen. Das Klima, die Liebe, die Begeisterung für Kultur, Land und Leute oder die Abenteuerlust können solche Gründe sein.
Auch für sie ist das Arbeiten im Ausland aber ein Thema, denn um den Lebensunterhalt in der neuen Heimat zu bestreiten, muss Geld verdient werden. Nur: Wie funktioniert die Jobsuche im Ausland eigentlich?
Der folgende Beitrag gibt Infos und Tipps
rund ums Bewerben im Ausland:
Inhalt
Die gesetzlichen Regelungen
Innerhalb der EU gestaltet sich eine Auswanderung vergleichsweise unkompliziert, zumindest was die gesetzlichen Regelungen angeht. EU-Bürger können sich nämlich in jedem EU-Mitgliedsstaat ihrer Wahl niederlassen. Sie brauchen kein Visum und müssen auch keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung beantragen, wenn sie einen Job antreten möchten. Außerhalb der EU wird es schon etwas komplizierter.
Deshalb sollte sich der künftige Auswanderer unbedingt im Vorfeld erkundigen, welche gesetzlichen Regelungen in seinem Zielland gelten. In den USA etwa muss ein Arbeitnehmer ein konkretes Jobangebot vorweisen können, wenn er ein Arbeitsvisum beantragen will. Sein künftiger Arbeitgeber wiederum muss den Nachweis erbringen, dass er die Stelle nicht mit einem Mitarbeiter aus den USA besetzen kann, der über eine vergleichbare Qualifikation verfügt.
Zu einem weiteren Stolperstein kann die Politik bei der Vergabe der Arbeitsgenehmigungen sein. Diese gibt es in den USA zwar in verschiedenen Varianten, aber in aller Regel nur zeitlich befristet. Um sich nach dem besten Weg zu erkundigen und sich keine Chancen zu verbauen, sollte sich der Auswanderer also gut informieren, welche Voraussetzungen er erfüllen muss und wo er was beantragen kann.
Möchte der Auswanderer gleich mit einer zeitlich unbefristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Gepäck in die USA auswandern, braucht er in erster Linie Glück. Eine solche Genehmigung, die sogenannte Green Card, kann er nämlich nicht ohne Weiteres beantragen.
Stattdessen kann er eine Green Card nur in der gleichnamigen Lotterie gewinnen. Die Green Card Lotterie findet einmal pro Jahr statt. Die Teilnahme selbst ist kostenlos, erst im Gewinnfall entstehen im weiteren Bewilligungsverfahren Kosten.
Die Anerkennung von Qualifikationen
Der künftige Auswanderer sollte sich erkundigen, ob seine Berufsausbildung, seine Abschlüsse und seine Qualifikationen im Zielland anerkannt werden. Durch die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen sind Abschlüsse zwar inzwischen leichter vergleichbar.
Selbst innerhalb Europas werden Abschlüsse und Qualifikationen aber oft unterschiedlich bewertet. Außerhalb der EU können nicht alle Arbeitgeber die Bezeichnungen richtig einordnen. Zudem kann es sein, dass im Zielland die Anerkennung der Berufsausbildung samt Zusatzqualifikationen beantragt werden muss.
Das Antragsverfahren wiederum kann vorsehen, dass Eignungstests absolviert oder Prüfungen gemeistert werden müssen. Ratsam ist also, sich bei den zuständigen Behörden des Landes zu informieren, ob die eigene Ausbildung anerkannt wird und welche Nachweise erbracht werden müssen.
Die Jobsuche
Im Zeitalter des Internets ist es recht einfach, nach offenen Stellen im Ausland zu suchen. Speziell bei einer Jobsuche in den USA sollte der künftige Auswanderer dabei folgende virtuellen Stellen abklappern:
- Online-Stellenbörsen: In den USA heißen die Online-Stellenbörsen Jobboards und davon gibt es genauso viele wie hierzulande. Von großen, überregionalen Stellenbörsen bis hin zu kleinen, regional ausgerichteten oder auf bestimmte Berufszweige spezialisierten Stellenmärkten ist alles vertreten.
- Zeitungen: Stellenanzeigen werden zum einen in Tageszeitungen veröffentlicht. Zum anderen gibt es spezielle Zeitschriften, die ausschließlich Jobangebote enthalten. Beide sind oft auch mit Online-Ausgaben vertreten, so dass sie auch von Deutschland aus abgerufen werden können.
- Staffing Firms: Staffing Firms sind Personalvermittlungsagenturen. Meist sind sie auf bestimmte Branchen spezialisiert. Bewerber können über die Internetseite ihren Lebenslauf bei der jeweiligen Agentur hinterlegen. Geht ein Jobangebot ein, das zum Profil des Bewerbers passt, meldet sich ein sogenannter Recruiter und führt ein Jobinterview.
- Career Center: Das Career Center ist das US-Pendant zur deutschen Arbeitsagentur. Es unterstützt Bewerber bei der Jobsuche, bei Weiterbildungen und bei anderen Fragen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit. Niederlassungen gibt es in jedem größeren Ort.
- Unternehmenshomepages: Die meisten Unternehmen haben nicht nur eine Homepage, sondern veröffentlichen dort auch ihren firmeninternen Stellenmarkt. Hat der Bewerber bestimmte Wunschfirmen, für die er gerne tätig werden möchte, kann es sich somit lohnen, sich die entsprechenden Webseiten näher anzuschauen.
- Im Prinzip sind es also die gleichen Ansprechpartner wie bei einer Jobsuche in Deutschland und in fast allen anderen Ländern der Welt. Daneben kann die Arbeitsagentur weiterhelfen. In ihrer Jobbörse wiederum sind nicht nur Stellen in Deutschland, sondern auch Stellenangebote im Ausland gelistet.
Bewerbungsgepflogenheiten im Ausland
Wie in Deutschland ist es auch im Ausland üblich, sich per Bewerbung mit einem Unternehmen in Verbindung zu setzen. Teilweise sind hierfür Online-Formulare hinterlegt, die ausgefüllt werden können.
Daneben ist es möglich, die Bewerbung per E-Mail oder ganz klassisch auf dem Postweg zu verschicken. Möchte der Bewerber im Ausland arbeiten, muss er die Landessprache zumindest in Grundzügen beherrschen. Deshalb sollte er seine Bewerbung auf jeden Fall in der Landessprache verfassen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn im Stellenangebot ausdrücklich eine Bewerbung in einer anderen Sprache gefordert wurde.
Wichtig ist außerdem, dass sich der Bewerber über die Bewerbungsgepflogenheiten in seinem Zielland informiert. So ist es beispielsweise in vielen europäischen Ländern nicht üblich, Zeugnisse beizulegen. Stattdessen besteht die Bewerbung hier nur aus dem Anschreiben und dem Lebenslauf. Auch auf ein Foto wird oft verzichtet.
In den USA umfasst eine Bewerbung zwei Komponenten, nämlich zum einen das Anschreiben (cover letter) und zum anderen den Lebenslauf (resume). Im Anschreiben wird normalerweise keine unpersönliche Anrede verwendet. Der Bewerber sollte also möglichst herausfinden, wie sein Ansprechpartner heißt. Ist das nicht möglich, ist es besser, die Anrede einfach komplett wegzulassen.
Ansonsten sollte der Bewerber in seinem Anschreiben seine Motivation für den Job ausführen, seine Eignung beschreiben und um ein Vorstellungsgespräch bitten. Hat er bereits ein Visum, sollte er darauf ebenfalls hinweisen. Dadurch signalisiert er nämlich nicht nur Eigeninitiative, sondern der Arbeitgeber weiß auch, dass sich der bürokratische Aufwand in Grenzen halten wird.
Im Lebenslauf wird der bisherige Werdegang rückwärts chronologisch aufgeführt. Wichtig dabei ist aber, die Angaben möglichst neutral und unverfänglich zu halten. Es sollten möglichst keine Rückschlüsse auf das Alter, das Geschlecht, das Aussehen, die ethnische Herkunft, die Religion, den Familienstand und den Gesundheitszustand gezogen werden können.
Auch ein Foto ist tabu. Hintergrund hierfür ist, dass es in den USA strenge Antidiskriminierungsgesetze gibt. Deshalb werden die meisten Unternehmen Bewerbungen, durch die ihnen im Nachhinein ein Verstoß gegen die Gesetze unterstellt werden könnte, in aller Regel aussortieren.
Mehr Tipps, Anleitungen und Ratgeber:
- Übersicht: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger
- Liste: die Top 10 Gründe fürs Auswandern
- Auswandern im Alter und die Pflege im Ausland
- Als Expat auswandern
- Au-Pair in den USA – die Voraussetzungen
- Wie teuer ist eine Auswanderung?
- Auswandern mit Schulden?!
Thema: Bewerben im Ausland – Infos und Tipps
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Wie funktioniert eigentlich das Wählen in den USA? - 3. Oktober 2024
- Wer ist Kamala Harris? - 13. September 2024
- Attentate auf US-Politiker und ihre Folgen - 14. August 2024