Aktuelle Infos für die Einreise in die USA 2018, 2. Teil
So entspannt und unkompliziert wie eine Reise nach Mallorca gestaltet sich ein Trip in die USA nicht. Doch wer über die Formalitäten Bescheid weiß, muss keine Probleme bei der Einreise befürchten.
Noch bevor die Reise in die USA überhaupt beginnt, muss der Reisende die ersten Formalitäten erledigen. Denn damit er seine Reise antreten kann, braucht er entweder eine Einreisegenehmigung oder ein Visum. Vor dem Abflug muss er dann ein weiteres Formular ausfüllen und an Bord des Fliegers ist noch einmal Schreibarbeit gefragt. Ist der Reisende gelandet, geht es zum Einreiseschalter der US-Grenzbehörden – und erst hier entscheidet sich, ob der Reisende auch wirklich einreisen darf.
Keine Frage: Die ganze Prozedur rund um einen Urlaub in den USA klingt ganz schön kompliziert. Und Meldungen in den Medien, die immer mal wieder davon berichten, dass Reisenden scheinbar grundlos die Einreise verweigert wurde, wirken nicht gerade beruhigend. Es ist kein Geheimnis, dass die Sicherheitsmaßnahmen streng sind. Doch es gibt keinen Grund, sich verrückt zu machen. Wenn der Reisende ein paar Dinge beachtet, steht einem tollen Aufenthalt im Land der unbegrenzten Möglichkeiten nichts im Wege.
In einem zweiteiligen Beitrag berichten wir über aktuelle Infos für die Einreise in die USA und erklären die ganzen Abläufe. Dabei ging es im 1. Teil um die Formalitäten, die vor dem Reiseantritt erledigt werden müssen. Jetzt, im 2. Teil, sind die Abläufe während des Flugs und nach der Landung an der Reihe.
Inhalt
Befragungen am Abflugort
Die USA werden immer wieder zum Opfer von Anschlägen, zuletzt am 31. Oktober und am 11. Dezember 2017 in New York. Für alle Flüge in die USA gelten deshalb verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Eine dieser Maßnahmen besteht darin, dass die Fluggesellschaften am Abflugort Sicherheitsbefragungen durchführen können.
Die Befragungen finden schon seit Ende Oktober 2017 an verschiedenen Flughäfen in insgesamt 105 Ländern weltweit statt. Deutsche Flughäfen sind ebenfalls dabei.
Da es durch die Befragungen zu Wartezeiten kommen und die Kontrollen insgesamt länger dauern können, sollte der Reisende unbedingt frühzeitig am Flughafen sein. Empfohlen wird, dass der Reisende mindestens drei Stunden vor Abflug vor Ort sein sollte.
Übrigens: Es kann sein, dass sich auf der Bordkarte des Reisenden das Kürzel SSS findet. Dieses Kürzel steht für „Secondary Security Screening Selection“ und bedeutet, dass sowohl der Passagier als auch sein Gepäck besonders gründlich kontrolliert werden sollen.
Dass das Kürzel auf der Bordkarte vermerkt ist, kann beispielsweise daran liegen, dass der Reisende sein Flugticket nicht selbst gebucht hat oder ohne Rückflugticket reist. Daneben kann das Kürzel erscheinen, wenn bei einer früheren Reise in die USA Schwierigkeiten aufgetreten sind. Genauso gut kann der Reisende das Kürzel aber auch schlicht dem Zufallsgenerator zu verdanken haben. Jedenfalls sollte sich der Reisende auf eine ausführliche Befragung gefasst machen, wenn auf seiner Bordkarte SSS steht.
Das Gepäck
Das Gepäck wird immer durchleuchtet, wobei das Augenmerk vor allem auf explosiven Stoffen liegt. Zudem wird das Gepäck generell ziemlich gründlich überprüft. Und die Beamten der Transport Security Administration (TSA) haben das Recht, alle Koffer, Taschen und anderen Gepäckstoffe zu öffnen. Aus diesem Grund empfiehlt die TSA dringend, die Gepäckstücke nicht mit einem Schloss oder einer ähnlichen Vorrichtung zu verschließen.
Sollte eine Nachkontrolle notwendig sein, müsste ein verschlossener Koffer nämlich gewaltsam geöffnet werden. Wurde der Koffer manuell kontrolliert, erkennt der Reisende das an einem Zettel, der nach der Kontrolle in den Koffer gelegt wird. Auf dem Zettel steht unter anderem, dass für beschädigte oder verlorene Einzelteile keine Haftung übernommen wird.
Zuletzt galt für Flüge aus bestimmten Abflugorten ein Verbot für Smartphones, Tablets, Notebooks und Kameras. Dieses Verbot wurde inzwischen aufgehoben, so dass der Reisende sein Smartphone, seinen Laptop und andere elektronische Datenträger im Handgepäck haben darf.
Allerdings muss der Reisende darauf achten, dass sein Akku ausreichend geladen ist. Denn Geräte mit leeren Akkus sind an Bord und damit im Handgepäck verboten. Außerdem sind die US-Grenzbeamten berechtigt, sich die Geräte näher anzuschauen. Ist das nicht möglich, weil der Akku leer ist, droht Ärger.
Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, sollte sich der Reisende vorab bei seiner Fluggesellschaft oder auf der Internetseite der TSA informieren, was er im Koffer mitnehmen kann und was ins Handgepäck darf. Dadurch vermeidet er unnötige Komplikationen.
Die Zollerklärung
Nachdem der Reisende die Kontrollen am Abflugort erfolgreich hinter sich gebracht hat, kann die Reise in die USA endlich losgehen. Schon im Flugzeug bekommt der Reisende dann ein Formular ausgehändigt, das er ausfüllen muss. Bei dem Formular handelt es sich um eine Zollerklärung für die US Customs and Border Protection. Darin muss der Reisende folgende Angaben machen:
- seine persönlichen Daten, also Name und Geburtsdatum
- seine Adresse in den USA; hier trägt der Reisende beispielsweise die Anschrift seines Hotels ein. Macht er eine Rundreise, gilt die Adresse seines ersten Hotels als Aufenthaltsort.
- die Nummer des Reisepasses
- den Zweck der Reise, also ob die Reise privat oder geschäftlich stattfindet
- ob der Reisende über 10.000 Euro oder kommerzielle Handelsgüter in die USA einführt
- ob der Reisende Lebensmittel, Rohstoffe oder Tiere einführt
Die Kontrolle am Einreiseschalter
Nach der Landung hat der Reisende die letzte und größte Hürde vor sich. Nun geht es nämlich zum Einreiseschalter der US-Grenzbehörde. Mitunter sind die Schlangen hier ziemlich lang, so dass der Reisende Geduld braucht. Ist er an der Reihe, läuft es so ab:
- Der Grenzbeamte kontrolliert den Reisepass und die elektronische Einreiseerlaubnis oder das Visum.
- Anschließend werden die Fingerabdrücke des Reisenden digital gescannt und es wird ein Foto von ihm erstellt.
- Danach kann der Grenzbeamte dem Reisenden ein paar Fragen stellen, beispielsweise wo der Reisende während seines Aufenthalts in den USA wohnen wird, warum er die USA besucht, wie lange er hier Urlaub macht, was er für seinen Urlaub geplant hat oder was der Reisende beruflich macht.
Eher selten kommt es vor, dass sich der Grenzbeamte die elektronischen Datenträger des Reisenden genauer anschauen will oder eine körperliche Durchsuchung anordnet.
Wichtig ist, dass der Reisende während der gesamten Einreisekontrolle freundlich bleibt und dem Beamten respektvoll begegnet. Denn ob der Reisende die Kontrolle passieren und in die USA einreisen kann, liegt allein im Ermessen des Grenzbeamten. An diesem Punkt muss der Reisende folgendes wissen: Eine elektronische Einreisegenehmigung oder ein Visum ist nicht gleichbedeutend mit einem Anspruch darauf, in die USA einzureisen. Die Genehmigung oder das Visum berechtigen den Reisenden grundsätzlich nur dazu, die Reise in die USA anzutreten, und zwar bis zu einer Einreisestelle. Erst an der Einreisestelle, in diesem Fall dem Flughafen, entscheidet einzig und allein der Grenzbeamte, ob und für wie lange der Reisende in die USA einreisen darf.
Zum Schluss bekommt der Reisende noch einen Stempel in seinen Reisepass. Der Stempel gibt Auskunft darüber, wann der Reisende die USA spätestens wieder verlassen muss. Der dazugehörige Eintrag lautet „admitted until Monat-Tag-Jahr“. Damit ist alles erledigt und der USA-Urlaub kann beginnen!
Was die Einreisebestimmungen angeht, kann es jederzeit zu Änderungen kommen. Der Reisende sollte sich deshalb vor seinem Reiseantritt sicherheitshalber auf der Internetseite der US-Botschaft in Deutschland, des US-Außenministeriums oder des Departments of Homeland Security vergewissern.
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Thema: Aktuelle Infos für die Einreise in die USA 2018, 2. Teil
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