Übersicht: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Übersicht: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Nicht jeder, der in die USA reist, ist ein Auswanderer, der gleich für immer dort bleibt. So will der eine vielleicht nur seinen Jahresurlaub in den USA verbringen oder gönnt sich ein ausgiebiges Shopping-Wochenende.

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Ein anderer besucht möglicherweise Freunde oder Verwandte. Wieder ein anderer bereist die USA, um so tatsächlich seine Auswanderung vorzubereiten. Für sie alle gilt aber, dass sie die Einreisebestimmungen einhalten müssen.

Welche Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger gelten,
fasst die folgende Übersicht zusammen:

 

Die Reisedokumente für eine Einreise in die USA

Deutsche Staatsbürger brauchen für die Einreise in die USA einen Reisepass. Dabei ist eine visumfreie Einreise mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Dieser Reisepass ist bordeauxrot und muss für die gesamte Aufenthaltsdauer, also mindestens bis zum Tag der Ausreise aus den USA, gültig sein.

Mit einem vorläufigen, grünen Reisepass ist eine Einreise für deutsche Staatsbürger ebenfalls möglich. Allerdings wird dann ein Visum benötigt. Der Personalausweis reicht nicht.

Kinder brauchen einen Kinderreisepass, der ein Foto enthält, vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seit der Ausstellung nicht verlängert wurde. Nachträgliche Änderungen dürfen ebenfalls nicht vorgenommen worden sein. Auch ein neuer, maschinenlesbarer Kinderreisepass nach gültigem Muster berechtigt die Kids zu einer visumfreien Einreise.

(Diese Kinderreisepässe sehen genauso aus wie die Reisepässe für Erwachsene.)

Bei einem Kinderausweis oder Kinderreisepass nach altem Muster, der nach dem 26.10.06 ausgestellt oder seitdem verlängert oder abgeändert wurde, ist für die Einreise in die USA ein Visum erforderlich. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils reicht für eine Einreise nicht aus. Stattdessen muss jedes Kind sein eigenes Ausweisdokument haben.

 

Das US Visa Waiver Programm

Deutsche Staatsbürger nehmen am sogenannten Visa Waiver Programm teil. Dadurch brauchen sie für die Einreise in die USA kein Visum, wenn sie

  • als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit in die USA einreisen,
  • über einen gültigen, maschinenlesbaren Reisepass verfügen,
  • mit einer Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft anreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können, das die Rück- oder Weiterreise innerhalb der kommenden 90 Tage vorsieht und nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik endet und
  • über eine elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA) verfügen.

Der Aufenthalt in den USA ist üblicherweise für bis zu 90 Tage möglich. Auf dem Landweg kann eine visumfreie Einreise erfolgen, wenn der Reisende zuvor in Mexiko oder Kanada war.

Aber Achtung:

Auch wenn der Reisende alle Kriterien zur Teilnahme am Visa Waiver Programm erfüllt, bedeutet das nicht, dass er einen Anspruch darauf hat, (visumfrei) in die USA einreisen zu können. Ob die Einreise gewährt wird oder ob nicht, entscheidet stattdessen letztlich immer der jeweilige US-Grenzbeamte.

Gleichzeitig legt er fest, wie lange sich der Reisende in den USA aufhalten darf. Das Datum, an dem der Reisende spätestens wieder aus den USA ausreisen muss, wird mittels Stempel im Reisepass vermerkt. Im Reisepass steht dann „admitted until Monat-Tag-Jahr“.

(Zu beachten ist, dass bei Datumsangaben in den USA zuerst der Monat und danach der Tag genannt wird. Steht im Reisepass beispielsweise 06-12-15, dann heißt das also, dass der Reisende die USA spätestens am 12. Juni verlassen muss, und nicht erst am 6. Dezember.)

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Erfüllt der Reisende die Kriterien für die Teilnahme am Visa Waiver Programm nicht oder reist er aus anderen Gründen in die USA, muss er ein Visum beantragen.

 

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er

  • in den USA arbeiten möchte (Ob bezahlt oder unbezahlt spielt keine Rolle.),
  • eine Forschungsarbeit durchführen will,
  • eine Ausbildungsstätte besuchen möchte,
  • in den USA heiraten und danach dort wohnen will,
  • mit einem Transportmittel anreist, das nicht regelmäßig verkehrt (also z.B. ein Privatflugzeug oder ein eigenes Schiff) oder
  • keine elektronische Einreiseerlaubnis bekommen hat.

Das Visum muss der Reisende in diesen und ähnlichen Fällen bei der zuständigen US-Botschaft beantragen.

 

Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit Mitte Januar 2009 brauchen alle Reisenden, die am Visa Waiver Programm teilnehmen, eine elektronische Einreiseerlaubnis. Diese Einreiseerlaubnis erfolgt gemäß Electronic System for Travel Authorization, kurz ESTA. Die Erlaubnis zur Einreise können Reisende entweder selbst beantragen oder einen Dritten, beispielsweise das Reisebüro, damit beauftragen.

Das Antragformular ist auf der Internetseite https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ hinterlegt und steht in mehreren Sprachen, darunter auch Deutsch, zur Verfügung. Für den Antrag werden seit September 2010 14 US-Dollar erhoben, wobei die Gebühr online per Kreditkarte bezahlt werden muss.

Hat der Reisende das Formular ausgefüllt und abgeschickt, erhält er normalerweise recht schnell eine Antwort. Die US-Behörden empfehlen aber, den Antrag spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Reiseantritt zu stellen. Wurde der Antrag abgelehnt, kann der Reisende seine USA-Reise zunächst nicht antreten, sondern muss ein Visum beantragen.

Wurde die Einreiseerlaubnis erteilt, bleibt sie zwei Jahre lang gültig und ermöglicht beliebig viele Einreisen innerhalb dieses Zeitraums. Vor Ablauf von zwei Jahren muss der Reisende nur dann eine neue Einreiseerlaubnis beantragen, wenn er

  • einen neuen Reisepass bekommen hat,
  • seinen Namen geändert hat oder
  • die Antwort auf eine Ja-oder-Nein-Frage im ESTA-Formular jetzt gegenteilig lauten muss (statt Ja also Nein oder statt Nein jetzt Ja).

Die erteilte Einreiseerlaubnis sollte der Reisende ausdrucken und während seiner USA-Reise bei sich führen. Gleiches gilt übrigens für eine Kopie vom Reisepass mit dem Einreisestempel und/oder dem erteilten Visum. Dadurch kann der Reisende nämlich jederzeit belegen, dass er sich legal in den USA aufhält. In einigen US-Bundesstaaten ist ein solcher Nachweis Pflicht.

Hinweis:

Im ESTA-Formular muss der Reisende die Seriennummer seines Reisepasses angeben. Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte der Reisende darauf achten, dass er die Ziffer „0“ einträgt, sofern sie in seiner Reisepassnummer vorkommt.

Es kommt immer wieder vor, dass Reisende versehentlich statt der Null den Buchstaben „O“ angeben. Der Buchstabe „O“ wird bei deutschen Reisepassnummern aber nicht verwendet, was in der Folge zu Problemen bei der Einreise führen kann.

 

Vorsicht vor zwielichtigen Anbietern!

Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, die optisch an offizielle Regierungsseiten angelehnt sind. Teilweise werden hier gegen Gebühr Informationen über ESTA angeboten. Teilweise wird als kostenpflichtige Dienstleistung die Beantragung der elektronischen Einreisegenehmigung offeriert.

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Einige Anbieter versprechen außerdem, die Genehmigung selbst dann besorgen zu können, wenn der Antrag des Reisenden zuvor bereits abgelehnt wurde. Solche Angebote sind mit größter Vorsicht zu genießen! Alle Informationen, die der Reisende benötigt, stehen kostenlos auf der Internetseite der US-Botschaft in Berlin und auf der ESTA-Startseite zur Verfügung.

Hier ist auch das Antragsformular hinterlegt, ebenfalls kostenfrei. Das Ausfüllen des Antrags sollte kein Problem sein, zumal der Reisende die Sprache auswählen kann. Er muss den Antrag somit nicht auf Englisch stellen, sondern kann dies auch auf Deutsch tun.

Und:

Wurde der Einreiseantrag abgelehnt, muss der Reisende ein Visum beantragen, wenn er in die USA reisen möchte. Kein kommerzieller Anbieter wird an der Ablehnung etwas ändern können. Solche Versprechen bleiben leere Versprechungen, die den Reisenden letztlich nur unnötig Geld kosten.

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Gerd Fröhlich, - Auslandskorrespondent, Gabi Naue-Rogers, - Expat in Amerika (USA) und Tobi Meissner, - Reiseblogger und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber zu den USA und der Greencard.

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