Fehler bei der Bewerbung für die Greencard

Typische Fehler bei der Bewerbung um die Greencard 

Im Grunde genommen kann jeder an der Greencard-Lottery teilnehmen, der zwei zunächst recht einfach klingende Voraussetzungen erfüllt. Zum einen muss der Bewerber in einem Land geboren sein, das die US-amerikanischen Behörden für eine Teilnahme zugelassen haben, wobei hierfür immer nur die heutigen Staatsgrenzen von Bedeutung sind.

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Zum anderen muss der Bewerber nachweisen, dass er über eine entsprechende Schul- oder Berufsbildung verfügt. 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer Bewerbung im Grunde nichts mehr im Wege. Dennoch gibt es einige Stolperfallen, die dazu führen, dass der Bewerber disqualifiziert wird.

Hier daher eine Übersicht über die typischen
Fehler bei der Bewerbung um die Greencard:

1.       Schulbildung.

Wie bereits erwähnt, setzt die US-Regierung ein gewisses Maß an Bildung voraus, um auf diese Weise sicherzustellen, dass nicht nur Einwanderer aus unterschiedlichen Kulturen in die USA einwandern, sondern diese Einwanderer auch einen Beitrag zur Gesellschaft leisten können.

Für den Bewerber bedeutet das, dass der nachweisen muss, dass er entweder über eine 12jährige Schulausbildung verfügt, was etwa einem Highschool-Abschluss entspricht, oder im Verlauf der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre lang in einem Beruf gearbeitet hat, der eine mindestens 2jährige Berufsausbildung voraussetzt. So ist beispielsweise eine Person, die einen Hauptschulabschluss hat, eine dreijährige Ausbildung im Einzelhandel absolviert hat und seit fünf Jahren in diesem Beruf arbeitet, teilnahmeberechtigt.

Ebenefalls teilnahmeberechtigt ist eine Person, die einen Hauptschulabschluss hat, keine Berufsausbildung absolvierte, aber in den letzten fünf Jahren als Lagerist tätig war, denn in dem Fall entspricht die Berufspraxis der Berufserfahrung eines Lageristen nach seiner Ausbildung. Hat eine Person einen Hauptschulabschluss, aber keine Berufsausbildung oder war seit der Berufsausbildung arbeitslos, besteht keine Teilnahmeberechtigung.

2.       Rechtschreibung.

Grundsätzlich müssen die Bewerbungsformulare in englischer Sprache ausgefüllt werden. Dabei gilt zu beachten, dass es im Englischen keine Umlaute gibt. Das bedeutet, eine Bewerbung, die von einem Rüdiger Jürgens oder einer Dörte Krämer verfasst wird, wird disqualifiziert werden, wenn diese ihre Namen nicht in englischer korrekter Schreibweise als Ruediger Juergens und Doerte Kraemer schreiben.

3.       Ortsangaben.

Auch für die Bezeichnung der Ortsangaben ist die englische Schreibweise verbindlich und die Städte und Bundesländer, für es eine englische Übersetzung gibt, müssen auch mit dieser benannt werden.

Das bedeutet, ein Bewerber kommt nicht etwa aus München, Bayern, sondern aus Munich, Bavaria und auch nicht aus Rheinland-Pfalz, Sachsen, Nordrhein-Westfalen oder Baden Württemberg, sondern aus Rhineland Palatinate, Saxony, North Rhine-Westphalia oder Baden Wuerttemberg.

4.       Foto.

Jeder Bewerbung muss ein Foto beiliegen, unabhängig vom Alter des Bewerbers. Dabei werden einige Anforderungen an dieses Foto gestellt und alle Bewerbungen, deren Fotos nicht den Vorschriften entsprechen, werden auch nicht berücksichtigt. Zunächst muss das Foto eine einzelne Person in direkter Aufnahme von vorne zeigen, und zwar so, dass beide Ohren zu sehen sind.

Das Gesicht sollte dabei etwa die Hälfte des Fotos einnehmen und muss deutlich und scharf zu erkennen sein. Eine Kopfbedeckung ist nur dann zulässig, wenn sie als Ausdruck des Glaubens getragen wird und das Gesicht nicht verdeckt. Für den Hintergrund des Fotos gilt, dass dieser hell und einfarbig sein muss.

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Thema: Typische Fehler bei der Bewerbung für eine Greencard

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