Doppelte Staatsbürgerschaft

Infos zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft

 

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Erhält ein Auswanderer eine Greencard, hat er einen sehr wichtigen Schritt für seine Auswanderung in die USA erfolgreich gemeistert.

Nach fünf Jahren, während der er in den USA gelebt und gearbeitet hat, kann er dann auch die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen.

Spätestens an diesem Punkt stellt sich jedoch die Frage, ob er überhaupt amerikanischer Staatsbürger werden möchte, ob er seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt oder ob es nicht auch möglich ist, die amerikanische Staatsbürgerschaft anzunehmen und dabei die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten.

 

Hier daher alle wichtigen Infos zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft:

Grundsätzlich entscheidet immer die Gesetzgebung der beteiligten Staaten darüber, ob und unter welchen Voraussetzung eine doppelte Staatsbürgerschaft, die offiziell als Mehrstaatigkeit bezeichnet wird, möglich ist. 

Aus Sicht der USA spricht zunächst nichts gegen eine doppelte Staatsangehörigkeit, denn das US-amerikanische Recht fordert keine Entscheidung für eine einzige Staatsangehörigkeit. So kann ein Einwanderer, der amerikanischer Staatsbürger wird, grundsätzlich seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten, wenn dies die Gesetzgebung seiner Geburts- oder Heimatlandes vorsieht.

Ebenso kann ein US-Bürger eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen, beispielsweise wenn sein Ehepartner aus einem anderen Land kommt oder wenn ein Kind amerikanischer Eltern im Ausland geboren wird. Insofern ist eine doppelte Staatsbürgerschaft aus Sicht der USA zwar zulässig, wird jedoch nicht gefördert. Dies begründet sich vor allem darin, dass es rein rechtlich gesehen im Fall einer doppelten Staatsbürgerschaft auch entsprechend zwei Staaten gibt, die Ansprüche an dem Bürger geltend machen können.

Kommt es nun zu einem Problemfall, beispielsweise zu einem Gerichtsverfahren oder einer Entführung, können sich Schwierigkeiten ergeben, wenn die relevante Gesetzgebung der beteiligten Staaten kontrovers ausfällt. Prinzipiell hat zwar der Staat, in dem die Person hauptsächlich lebt, die größeren Anrechte auf den Bürger, aber das bedeutet auch, dass die Person prinzipiell die Gesetze beider Staaten einhalten muss.

Aus deutscher Sicht ist die doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls möglich, allerdings muss begründet werden, weshalb die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen und weshalb die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten bleiben soll.

Dabei ist aber sehr wichtig, dass der Antrag auf die doppelte Staatsbürgerschaft vor der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft gestellt wird. Als Begründung wird anerkannt, wenn es dauerhafte Bindungen an Deutschland gibt, beispielsweise weil hier noch nahe Verwandte leben oder der Auswanderer Immobilien in Deutschland besitzt.

Mehr Anleitungen und Tipps zum Auswandern und den USA:

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Thema: Infos zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft

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