Auswanderung gescheitert? – die Rückkehr nach Deutschland

Auswanderung gescheitert? – Infos zur Rückkehr nach Deutschland 

Bei einer Auswanderung sind die Wünsche, die Hoffnungen und die Erwartungen meist groß. Aber nicht immer gelingt es, im Ausland Fuß zu fassen. Sprachliche oder kulturelle Hürden, Arbeitslosigkeit, ein Unfall, familiäre Probleme, finanzielle Schwierigkeiten oder auch schlicht Heimweh sind nur ein paar Gründe, die Auswanderer zu einer Rückkehr in die alte Heimat bewegen können. 

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Aber wie sollte der Rückkehrer vorgehen, was muss er erledigen und woran gilt es zu denken, wenn die Auswanderung gescheitert ist?

Hier die wichtigsten Infos zur Rückkehr
nach Deutschland in der Übersicht:

Wohnung und Job

Steht die Rückkehr nach Deutschland an, gehört zu einer der ersten Fragen, wohin es gehen soll. Viele entscheiden sich dafür, dorthin zurückzukehren, wo sie vor ihrer Auswanderung gelebt haben. Oft wohnen dort Familienangehörige und Freunde, die in den ersten Tagen hilfreich zur Seite stehen können. Zudem ist die Umgebung zumindest ein Stück weit noch vertraut, so dass es leichter fällt, wieder Fuß zu fassen.

Vielfach finden Rückkehrer bei Familie oder Freunden eine Unterkunft für die ersten Tage, bis sie alles soweit organisiert und etwas eigenes gefunden haben. Aber natürlich gibt es auch Rückkehrer, die zwar in ihre alte Heimat, aber nicht komplett zu ihren Wurzeln zurückkehren möchten. Ebenso haben nicht alle Rückkehrer Angehörige oder Bekannte, die sie in Empfang nehmen könnten. Diese Rückkehrer ziehen häufig zunächst in ein Hotel oder suchen sich eine Ferienwohnung und gehen damit ähnlich vor wie seinerzeit bei ihrer Auswanderung. Rückkehrer, die noch arbeiten müssen, können bereits vor ihrer Rückwanderung mit der Jobsuche beginnen.

In Zeiten des Internets ist es möglich, von überall auf der Welt aus auf Jobbörsen zuzugreifen, vielleicht können aber auch alte Kontakte wieder aktiviert werden. Ist der Rückkehrer an keinen bestimmten Ort gebunden, kann er sich natürlich auch für eine Gegend mit niedriger Arbeitslosigkeit entscheiden, um so seine Chancen auf einen Job zu erhöhen.

Ähnlich wie bei der Auswanderung ist allerdings ratsam, gut zu planen. Natürlich ist es ideal, wenn ein Rückwanderer mit einem festen Job in der Tasche zurückkehrt. Aber er sollte nicht vergessen, dass er auch in Deutschland erst einmal wieder angekommen muss und in den ersten Tagen einige Behördengänge und Erledigungen auf dem Programm stehen. Der Rückkehrer sollte im Hinterkopf behalten, dass eine Rückkehr, genauso wie eine Auswanderung, in aller Regel bedeutet, noch einmal bei Null anzufangen. 

Lebensunterhalt

Ob ein Rückkehrer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, hängt von mehreren Kriterien ab.

Die drei wichtigsten Punkte in diesem Zusammenhang sind:

1.       die Dauer des Auslandsaufenthaltes,

2.       der Zeitraum, in dem der Rückkehrer vor seiner Auswanderung in Deutschland gearbeitet hat und

3.       ob er im Ausland sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Hinzu kommen weitere Auflagen und einige Sonderregelungen. Generell sollte sich der Rückkehrer auf jeden Fall mit dem Arbeitsamt, das für seinen neuen Wohnort zuständig ist, in Verbindung setzen und sich möglichst schnell nach seiner Rückkehr arbeitsuchend melden. In einigen Fällen kann ein Rückkehrer Leistungen aus der ausländischen Arbeitslosenversicherung für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland mitnehmen. Dies ist dann der Fall, wenn er in einem EU-Land oder in der Schweiz gelebt und dort mindestens in den vier Wochen vor seiner Rückkehr Arbeitslosengeld bezogen hat.

Außerdem muss er belegen können, dass kein geeignetes Jobangebot vorliegt und beispielsweise wegen der Situation auf dem Arbeitsmarkt auch in nächster Zeit nicht zu erwarten ist. Für die Mitnahme der Leistungen nach Deutschland muss der Rückkehrer einen Antrag stellen. Dies erfolgt durch das Formblatt E303, das der Rückkehrer bei der ausländischen Arbeitsverwaltung oder bei der Bundesagentur für Arbeit erhält.

Den ausgefüllten Antrag reicht der Rückkehrer dann spätestens vier Wochen vor der geplanten Ausreise bei der Arbeitsverwaltung im Auswanderungsland ein.Stellt sich heraus, dass der Rückkehrer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, bleibt die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld und die damit verbundenen Sozialleistungen zu beantragen.

Voraussetzung dafür, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter einen Antrag bewilligen können, ist jedoch ein fester Wohnsitz in Deutschland. Der erste Weg führt daher zum Einwohnermeldeamt, wo der Rückkehrer eine entsprechende Meldebescheinigung erhält. Daneben wird sich der Rückkehrer um eine inländische Bankverbindung kümmern müssen. 

Kranken- und Rentenversicherung

Spätestens wenn sich der Rückkehrer in Deutschland anmeldet, erlischt in aller Regel der Versicherungsschutz aus dem Auswanderungsland. Der Rückkehrer sollte sich daher umgehend mit einer deutschen Krankenkasse in Verbindung setzen. Am besten erledigt der Rückwanderer dies noch vor seiner Rückkehr, spätestens aber wenn er in Deutschland angekommen ist. Ratsam dabei ist, sich an die alte Krankenkasse zu wenden, denn dort sind oft noch Unterlagen vorhanden, was die Wiederanmeldung vereinfacht und beschleunigt.

Erhält der Rückwanderer Sozialleistungen, übernimmt der Sozialleistungsträger die Versicherungsbeiträge, andernfalls werden sie automatisch vom Lohn, Gehalt oder der Rente abgezogen. Außerdem sollte der Rückkehrer nicht vergessen, sich bei der Rentenversicherung zurückzumelden. Meist werden die Zeiten, in denen der Rückkehrer im Ausland gearbeitet hat, in Deutschland angerechnet.  

Hilfe und Beratung

Im Grund genommen ist eine Rückkehr nach Deutschland nichts anderes als eine erneute Auswanderung und dementsprechend müssen allerlei Dinge erledigt und organisiert werden. Der Rückkehrer ist dabei aber nicht auf sich alleine gestellt, denn es gibt zahlreiche Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer, Auslandstätige und auch Rückkehrer.

Diese Stellen stehen mit Rat und Tat zur Seite, helfen bei der Vorbereitung der Rückkehr und unterstützen den Rückwanderer in der ersten Zeit nach seiner Rückkehr. Weitere Infos dazu sowie Kontaktdaten finden sich unter anderem auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes in der Kategorie „Aufgaben“ unter der Rubrik „Auswanderung und Auslandstätigkeit“.

Mehr Anleitungen und Tipps zum Auswandern und den USA:

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