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04.02.2012
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Existenzgründung in Amerika

Wer nach Amerika auswandert und sich später mit einer Existenzgründung in dem Land beschäftigen möchte, sollte sich trotz oder gerade wegen der vielfältigen und einfachen Möglichkeiten darauf vorbereiten. Wie auch in Deutschland und Europa, gibt es verschiedene Rechtsformen für eine Existenzgründung.

 

1) Sole Proprietorship

Hier handelt es sich um ein „Einzelunternehmen“, bei dem man keine „Haftungsbeschränkung“ hat und alleine für sein Unternehmen und seine „Verpflichtungen“ verantwortlich ist. Der Vorteil dieser Rechtsform ist besonders der, dass man hier sehr einfach und schnell gründen kann. Außerdem benötigt man für so eine Gründung in den USA kein Kapital, dass man in das Unternehmen investieren muss. Was natürlich nicht heißt, dass man „nichts“ investieren muss.

 

2) Partnership

In einem „Partnership“ kann man in Amerika, gemeinsam mit anderen ein Unternehmen gründen. Die „einfache“ Form davon, hat ebenfalls keine „Haftungsbeschränkungen“, so dass die Unternehmer beide voll haften. Obwohl man so eine „Partnerschaft“ schon „mündlich“ schließen kann, sollte man doch in einem Vertrag festlegen, wer welche Verantwortung hat und wer was investiert. Dieses „Papier“ gilt nur für das „Verhältnis“ zwischen den Partnern. Die Gründung selbst ist aber wie in einem Einzelbetrieb relativ einfach.

 

3) Limited Corporations

Die haftungsbeschränkten Unternehmen, die man in Amerika gründen kann, brauchen natürlich auch ein grundlegendes Kapital und eine Menge „Papierkram“. Die Gründung so eines Unternehmens in den USA, kann schwierig werden, weil man als Ausländer noch gewissen Beschränkungen unterliegt. In wie weit die aber im Einzelnen gelten, kann ich nicht sagen, weil sie in verschiedenen Regionen des Landes unterschiedlich ausgelegt werden.

Im Detail muss man aber daran denken, dass diese drei Beispiele nur drei „Formate“ vorstellen. Jedes dieser Formate, kann noch unterschiedliche eigene Unterteilungen haben, die mit unterschiedlichen Verpflichtungen verbunden sind. Deshalb sollte man sich wie in Deutschland auch, am Besten von einem Anwalt beraten lassen, wenn man etwas mehr tun möchte, als nur eine Kiosk an der Straßenecke zu gründen.

Weiterführende Ratgeber für Auswanderer und zu den USA:

 

 

  • Fahrzeug mitnehmen
  • US-Behoerden fuer Einwanderer und Immigranten
  • Kosten fuer die Greencard Beantragung
  • Testfragen zur Einbuergerung
  • Onlineanmeldung fuer die Einreise   
  • Wirtschaftliche Beteiligungen in den USA an Unternehmen, für Investoren.

    Thema: Amerika Existenzgründung


     

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